Die Bischofskonferenz hat beschlossen, die neuerlich nötigen Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie mitzutragen und auch im kirchlichen Leben umzusetzen. Dazu dienen folgende Schritte:
Für alle Gottesdienste gilt ab Freitag, 24. Juli 2020: Die Verpflichtung aller Personen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn sie sich im Kirchen-/Gottesdienstraum frei bewegen –für Gottesdienstbesucher also beim Betreten und Verlassen der Kirche sowie beim Kommuniongang.